Heil- und Kostenplan (HKP)

Der Heil- und Kostenplan ist ein vor jeder größeren zahnärztlichen Versorgung erstelltes schriftliches Dokument, das Befund, geplante Behandlung, Festzuschuss der Krankenkasse und voraussichtlichen Eigenanteil verbindlich aufschlüsselt.

Der HKP ist nach §87 SGB V gesetzlich vorgeschrieben für Zahnersatz, Parodontitis- und Kieferorthopädiebehandlungen.
Er weist Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung mit jeweiligem Festzuschuss und Eigenanteil getrennt aus.
Nach Genehmigung durch die Krankenkasse ist die Behandlung in der Regel innerhalb von sechs Monaten zu beginnen.
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Inhaltsverzeichnis

Warum der HKP ein Schutz für Sie ist, kein Formular für die Kasse

Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, gilt vielen als Formular, das eine Praxis der Krankenkasse zuliebe ausfüllt. Das ist der verbreitetste Irrtum über dieses Dokument. Zwei Seiten, Befundkürzel, Punktzahlen, Eurobeträge, ein Stempelfeld: Was dort unterschrieben wird, ist Ihr verbindliches schriftliches Angebot. Sie wissen damit vor der Behandlung, was geplant ist, was es kostet, was die Kasse beiträgt und was als Eigenanteil bei Ihnen bleibt.

In unserer Praxis in der Hildesheimer Straße 25 in Hannover-Südstadt erstellen wir einen HKP für jede größere Versorgung, die über die Standardregelversorgung hinausgeht: für Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen, implantatgetragenen Zahnersatz, für eine systematische Parodontitisbehandlung und für kieferorthopädische Behandlungen. Der HKP ist gesetzlich vorgeschrieben in §87 Absatz 1a SGB V, und er hat einen klaren Zweck: Sie sollen vor der Unterschrift wissen, worauf Sie sich einlassen.

Was im HKP konkret steht

Ein klassischer HKP für Zahnersatz hat zwei Teile. Der erste Teil ist der Befund: ein Zahnschema, in das wir mit standardisierten Kürzeln eintragen, welche Zähne fehlen, welche überkront, welche wurzelbehandelt und welche erhaltungswürdig sind. Daraus ergibt sich automatisch ein sogenannter Befundpunktwert, der die Grundlage für den Festzuschuss der Krankenkasse bildet. Der zweite Teil ist die Therapieplanung: Welche Versorgung schlagen wir vor, welche Materialien kommen zum Einsatz, welche Laborkosten entstehen, und welche zahnärztlichen Honorarpositionen sind vorgesehen.

Drei Spalten machen den finanziellen Teil aus, und alle drei sollten Sie verstehen, bevor Sie unterschreiben. Die Regelversorgung ist die einfache, von der Kasse vorgesehene Standardlösung. Die gleichartige Versorgung ist eine Lösung mit höherwertigen Materialien, etwa Vollkeramik statt Metallkeramik. Die andersartige Versorgung ist eine grundlegend andere Therapieform, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Für jede dieser Varianten weisen wir die voraussichtlichen Gesamtkosten, den Festzuschuss der Kasse und Ihren rechnerischen Eigenanteil getrennt aus. So sehen Sie schwarz auf weiß, welche Mehrkosten welche Variante bringt.

Wie der HKP zur Kasse kommt und warum das so ist

Bevor wir mit der eigentlichen Behandlung beginnen, reichen Sie den HKP bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Kasse prüft, ob die geplante Therapie dem Befund entspricht und ob der Festzuschuss in der berechneten Höhe gerechtfertigt ist. Diese Prüfung dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Sie erhalten den HKP mit einem Genehmigungsstempel zurück, in einigen Fällen mit einer Anpassung des Zuschusses. Der Stempel ist die Zusage der Kasse, den ausgewiesenen Festzuschuss tatsächlich zu zahlen, sofern die Behandlung wie geplant durchgeführt wird.

Diese Prüfung ist kein bürokratisches Hindernis. Sie ist Ihre Kostensicherheit. Ohne genehmigten HKP gäbe es keine verbindliche Zusage über den Kassenanteil. Der Betrag, den Sie auf dem HKP sehen, ist nach der Genehmigung verbindlich. Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten reichen wir den HKP entsprechend bei der privaten Krankenversicherung oder bei der Beihilfestelle ein, die ihrerseits den Erstattungsanteil kalkuliert. Der Ablauf ist gleich, die Vertragsgrundlage unterscheidet sich.

Wie wir den HKP gemeinsam durchgehen

In unserer Praxis bekommt niemand einen HKP wortlos in die Hand gedrückt. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen, gehen Position für Position durch und erklären, was hinter den Kürzeln steckt. Josina Altmann und das gesamte Team nehmen sich diese Zeit, weil ein HKP, den Sie nicht verstehen, kein Schutz ist, sondern nur Papier. Wir zeigen Ihnen am Modell, an Bildern und am Befund, warum wir welche Versorgung vorschlagen, welche Alternativen bestehen und welche Kostenkonsequenzen damit verbunden sind.

Häufige Fragen klären wir direkt am Tisch. Warum ist die andersartige Versorgung mit Implantat teurer als die Brücke, obwohl die Kasse denselben Festzuschuss zahlt? Warum gibt es überhaupt eine Differenz zwischen Regelversorgung und Wunschvariante? Was passiert, wenn sich während der Behandlung herausstellt, dass ein zusätzlicher Zahn behandelt werden muss? Auf jede dieser Fragen gibt es eine konkrete, in Euro bezifferte Antwort, und die soll auf Ihrem HKP stehen, bevor Sie unterschreiben. Eine Vertiefung zu den Versorgungsformen finden Sie in unserer Leistungsseite Zahnersatz und im Glossar zu Zahnbrücke und Zahnkrone.

Wann ein HKP überarbeitet werden muss

Ein HKP ist eine Momentaufnahme des Befunds. Wenn sich zwischen Erstellung und Behandlungsbeginn etwas ändert, muss er angepasst werden. Das kommt in der Praxis regelmäßig vor. Ein vermeintlich erhaltungswürdiger Zahn stellt sich beim Aufbohren als nicht mehr rettbar heraus. Eine geplante Krone wird zur Brücke, weil ein Nachbarzahn fehlt. Eine Wurzelbehandlung kommt hinzu, die im Erstbefund nicht absehbar war. In all diesen Fällen erstellen wir einen Nachtrag zum HKP oder einen neuen HKP, reichen ihn erneut bei der Kasse ein und besprechen mit Ihnen die geänderten Kostenanteile, bevor wir weiterarbeiten.

Auch die Gültigkeit des HKP ist begrenzt. Die meisten Krankenkassen verlangen, dass die Behandlung innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung beginnt. Wenn Sie aus persönlichen Gründen warten möchten, etwa weil ein passender Zeitpunkt im Beruf oder in der Familie sinnvoller ist, sprechen Sie uns an. Wir erstellen den HKP gegebenenfalls neu, wenn die Frist abgelaufen ist. Es entstehen Ihnen daraus keine Mehrkosten.

Festzuschuss, Eigenanteil und Bonusheft

Ein wesentlicher Teil des HKP ist die Berechnung des Festzuschusses. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit der Festzuschussreform 2005 nicht mehr einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten, sondern einen festen Eurobetrag pro Befund, den sogenannten Festzuschuss. Dieser Festzuschuss steigt mit lückenlosem Bonusheft. Bei einem regelmäßig geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss von 60 Prozent auf 70 Prozent nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge und auf 75 Prozent nach zehn Jahren. Die Differenz zur Wunschvariante bleibt als Eigenanteil bei Ihnen.

Der Festzuschuss ist eine Standardkondition aller gesetzlichen Krankenkassen und gilt unabhängig vom Tarif. Wer sich für eine andersartige oder gleichartige Versorgung entscheidet, erhält denselben Festzuschuss wie für die Regelversorgung. Die Mehrkosten der höherwertigen Variante tragen Sie selbst oder eine private Zahnzusatzversicherung. Mehr Hintergrund zu diesem Mechanismus finden Sie in unserem Eintrag Festzuschuss und Bonusheft.

Was der HKP nicht ist

Ein verbreitetes Missverständnis: Der HKP sei ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn. Er ist es nur teilweise. Die zahnärztlichen Honorare und die Festzuschüsse der Kasse sind nach Genehmigung verbindlich. Die Laborkosten hingegen sind im HKP als Schätzwert ausgewiesen und können um eine geringe Bandbreite abweichen, weil das Labor erst nach Abdrucknahme exakt kalkuliert. Wir weisen Sie darauf hin, wenn der Laboraufwand sich relevant ändert, und reichen bei größeren Abweichungen einen neuen HKP ein.

Ebenfalls häufig übersehen: Der HKP enthält die geplante Behandlung, aber nicht jede Komplikation, die im Verlauf auftreten kann. Wenn sich bei einer Implantation herausstellt, dass ein Knochenaufbau notwendig ist, kommt eine separate Honorarposition hinzu. Solche Eventualitäten besprechen wir vor der Behandlung offen, damit Sie wissen, mit welchen möglichen Mehrkosten Sie unter ungünstigen Umständen rechnen müssen. Eine vollständige Übersicht zur Implantatversorgung haben wir im Glossar Zahnimplantat beschrieben.

Was Sie tun können, bevor Sie unterschreiben

Eine Unterschrift unter dem HKP ist eine wichtige Entscheidung. Wir möchten, dass Sie sie informiert treffen. Nehmen Sie den HKP gerne mit nach Hause. Lesen Sie ihn in Ruhe. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse direkt, wenn Sie Fragen zum Festzuschuss oder zur Bezuschussung Ihrer Wunschvariante haben. Holen Sie sich, wenn Sie möchten, eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt ein. Wir empfinden das nicht als Misstrauen, sondern als gute medizinische Praxis. Eine Versorgung, die Sie über Jahre tragen, sollte gut überlegt sein.

Bei umfangreicheren Versorgungen empfehlen wir Patientinnen und Patienten ohne Zahnzusatzversicherung, die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu prüfen. Wir arbeiten mit etablierten medizinischen Abrechnungspartnern zusammen, die solche Modelle anbieten. Wir beraten Sie offen und ohne Verkaufsdruck, weil eine Versorgung, die Ihre finanzielle Situation überfordert, niemandem nützt. Die Kosten richten sich nach BEMA für gesetzlich Versicherte und der Gebührenordnung GOZ für privat berechnete Anteile. Den exakten Eigenanteil und einen eventuellen Kassenzuschuss kalkulieren wir vor der Behandlung gemeinsam in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan.

Unser Anspruch: Klarheit vor Vertrag

Ein guter HKP ist mehr als ein ausgefülltes Formular. Er ist die Übersetzung einer medizinischen Empfehlung in eine wirtschaftliche Entscheidung, die Sie verantwortlich treffen können. In unserer Praxis sehen wir den HKP-Termin als eigene Sprechstunde an, nicht als Verwaltungsakt zwischen Befund und Behandlung. Wir nehmen uns diese Zeit, weil eine größere Versorgung Sie über Jahre begleitet, und weil ein gut verstandener Plan die Grundlage für ein gutes Behandlungsergebnis ist. Welche Versorgung zu Ihrem Befund und zu Ihrer Lebenssituation passt, klären wir gemeinsam, anhand des Befunds bei der nächsten Kontrolle in der Hildesheimer Straße 25.

Dieser Beitrag ersetzt keine zahnärztliche Beratung. Ob die hier beschriebene Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist und welcher Behandlungsweg zu Ihrer individuellen Situation passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen anhand des Befunds in einem persönlichen Termin in der Hildesheimer Straße 25 in Hannover-Südstadt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den HKP wirklich vor der Behandlung unterschreiben?

Ja. Die Unterschrift bestätigt, dass Sie über Befund, geplante Therapie und voraussichtlichen Eigenanteil informiert sind und der Behandlung in dieser Form zustimmen. Ohne unterschriebenen und von der Kasse genehmigten HKP gäbe es keine verbindliche Zusage über den Festzuschuss. Wir gehen den HKP vorher mit Ihnen Position für Position durch.

Was bedeuten Regelversorgung, gleichartig und andersartig auf dem HKP?

Die Regelversorgung ist die von der Kasse vorgesehene Standardlösung mit Festzuschuss. Die gleichartige Versorgung verwendet höherwertige Materialien wie Vollkeramik statt Metallkeramik. Die andersartige Versorgung ist ein anderes Therapieprinzip, etwa ein Implantat statt einer Brücke. Der Festzuschuss bleibt in allen drei Fällen identisch, nur Ihr Eigenanteil ändert sich.

Wie lange ist mein HKP gültig?

Nach Genehmigung durch die Krankenkasse müssen Sie die Behandlung in der Regel innerhalb von sechs Monaten beginnen. Wenn Sie aus persönlichen Gründen länger warten möchten, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen einen neuen HKP aus, ohne dass Ihnen daraus Mehrkosten entstehen. Bei privaten Versicherungen und Beihilfe gelten teils abweichende Fristen.

Was passiert, wenn sich die Kosten während der Behandlung ändern?

Wenn ein Befund während der Behandlung von der Planung abweicht, etwa weil ein Zahn nicht erhaltungswürdig ist oder ein Knochenaufbau nötig wird, erstellen wir einen Nachtrag zum HKP oder einen neuen HKP. Wir reichen ihn bei der Kasse ein und besprechen die geänderten Kostenanteile mit Ihnen, bevor wir die Behandlung fortsetzen. Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht kennen.

Lohnt sich vor einem HKP eine Zweitmeinung?

Bei umfangreicheren Versorgungen ist eine Zweitmeinung sinnvoll, vor allem wenn unterschiedliche Therapiewege denkbar sind. Sie können den HKP einer anderen Praxis vorlegen oder die Zweitmeinungsverfahren der Krankenkassen nutzen. Wir empfinden das nicht als Misstrauen. Eine gut überlegte Entscheidung trägt länger als eine schnell unterschriebene.

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