Bleaching
Beim Bleaching werden Farbstoffe im Zahnschmelz und im Dentin durch ein Peroxid oxidativ aufgespalten, wodurch die Zähne heller erscheinen, ohne dass Zahnsubstanz abgetragen wird.
Beim Bleaching werden Farbstoffe im Zahnschmelz und im Dentin durch ein Peroxid oxidativ aufgespalten, wodurch die Zähne heller erscheinen, ohne dass Zahnsubstanz abgetragen wird.
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Beim Bleaching spaltet ein Peroxid eingelagerte Farbstoffe im Zahn auf, ohne Substanz abzutragen. Es wirkt nur auf natürliche Zähne, Füllungen und Kronen verändern sich nicht. Vor der Aufhellung müssen Karies, undichte Ränder und Zahnfleischentzündungen behandelt sein. Eine Empfindlichkeit auf Kälte ist häufig und vorübergehend.
Bleaching gilt vielen als eine besonders gründliche Politur. Was es tatsächlich ist, ist eine chemische Aufhellung, die nichts abträgt und nichts aufträgt, sondern eingelagerte Farbstoffe im Inneren des Zahns verändert. Aus diesem einen Unterschied folgt fast alles Weitere: warum Füllungen sich nicht mitverändern, warum manche Verfärbungen gar nicht ansprechen und warum der Befund vor der Wahl des Verfahrens steht.
Beim Bleaching wird kein Material aufgetragen und keine Substanz abgetragen. Ein Peroxid dringt durch den Zahnschmelz in das darunterliegende Dentin ein und spaltet dort die Farbstoffmoleküle, die sich über Jahre eingelagert haben, oxidativ auf. Die Bruchstücke reflektieren Licht anders, wodurch der Zahn heller erscheint. Die Zahnhartsubstanz selbst bleibt dabei erhalten, was das Bleaching von jeder abtragenden Maßnahme unterscheidet.
Verfärbungen entstehen auf zwei grundsätzlich verschiedenen Wegen, und was sie unterscheidet, ist ihre Lage. Äußere Verfärbungen lagern sich auf der Oberfläche an, ausgelöst durch Kaffee, Tee, Rotwein, Nikotin, stark färbende Gewürze und bestimmte Mundspülungen. Sie sitzen im Belag und im obersten Bereich des Schmelzes.
Innere Verfärbungen liegen im Dentin und lassen sich nicht abpolieren. Sie entstehen durch das natürliche Nachdunkeln mit dem Alter, weil das Dentin lebenslang dicker und dunkler wird und der Schmelz zugleich dünner. Weitere Ursachen sind ein abgestorbener Zahnnerv nach einem Trauma, bestimmte Medikamente in der Zahnbildungsphase und Fluorose. Diese Unterscheidung ist praktisch bedeutsam: Äußere Verfärbungen verschwinden oft schon durch eine professionelle Zahnreinigung, innere nicht.
Vor jedem Bleaching steht eine vollständige Untersuchung, und was dabei ausgeschlossen werden muss, sind offene Eintrittspforten für das Peroxid. Eine unbehandelte Karies, ein undichter Füllungsrand oder ein Riss im Schmelz lassen das Mittel in die Tiefe gelangen, wo es den Zahnnerv reizen kann.
Ebenso wird das Zahnfleisch beurteilt, denn eine bestehende Gingivitis reagiert auf das Mittel empfindlich und muss vorher ausbehandelt sein. Freiliegende Zahnhälse sind ein weiterer Grund für Zurückhaltung, weil dort kein schützender Schmelz liegt. Zum Befund gehört außerdem die Bestandsaufnahme aller sichtbaren Restaurationen, weil diese sich nicht mitverändern. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert Beschwerden, die sich vorher hätten vermeiden lassen.
Ein Punkt wird im Beratungsgespräch regelmäßig übersehen und ist für das Ergebnis entscheidend: Bleaching wirkt ausschließlich auf natürliche Zahnsubstanz. Was aus Komposit, Keramik oder Metallkeramik besteht, verändert seine Farbe nicht, weil dort keine organischen Farbstoffe eingelagert sind, die sich aufspalten ließen.
Daraus folgt eine praktische Konsequenz. Wer im sichtbaren Bereich Füllungen, Kronen oder Veneers trägt, wird nach dem Bleaching einen Farbunterschied sehen, weil die eigenen Zähne heller geworden sind und die Restaurationen auf ihrem alten Ton geblieben sind. Deshalb gehört das Bleaching zeitlich vor eine geplante ästhetische Versorgung, nicht danach. Die neuen Restaurationen werden dann auf die erreichte Farbe abgestimmt, wobei wir etwa zwei Wochen abwarten, bis sich der Farbton stabilisiert hat.
Es gibt zwei etablierte Wege, und was sie unterscheidet, ist die Konzentration des Mittels und der Ort der Anwendung. Beim In-Office-Bleaching wird das Zahnfleisch mit einem lichthärtenden Schutz abgedeckt und ein höher konzentriertes Gel für definierte Zeiträume auf die Zähne aufgetragen, alles unter zahnärztlicher Kontrolle in einer Sitzung.
Beim Home-Bleaching fertigen wir nach einem Scan individuelle Schienen an, die passgenau anliegen. Sie tragen ein niedriger konzentriertes Gel zu Hause über einen festgelegten Zeitraum, meist über ein bis zwei Wochen. Der Vorteil liegt in der schonenderen, gleichmäßigeren Aufhellung und in der Möglichkeit, später einzelne Sitzungen zur Auffrischung zu wiederholen. Häufig kombinieren wir beides. Ein abgestorbener, dunkler Einzelzahn braucht ein eigenes Verfahren, bei dem das Mittel von innen in den Zahn eingebracht wird.
Frei verkäufliche Produkte unterliegen einer gesetzlichen Begrenzung des wirksamen Anteils, und was daraus folgt, ist der Unterschied in der Wirkung. Streifen, Stifte und Spülungen wirken vor allem auf äußere Verfärbungen, ähnlich wie eine gründliche Reinigung, und erreichen die eingelagerten Farbstoffe im Dentin kaum.
Vorsicht ist bei Produkten geboten, die mit stark abrasiven Partikeln oder mit Aktivkohle arbeiten. Sie hellen nicht auf, sondern tragen die oberste Schmelzschicht ab. Der Zahn wirkt kurzfristig heller, weil Belag entfernt wurde, wird auf Dauer aber rauer und nimmt neue Verfärbungen schneller auf. Bei dünnem Schmelz oder bestehender Erosion beschleunigt das den Substanzverlust. Konfektionierte Schienen aus dem Versandhandel sitzen zudem selten dicht, sodass Gel auf das Zahnfleisch gelangt.
Die häufigste Begleiterscheinung ist eine vorübergehende Empfindlichkeit auf Kälte, und was ihr zugrunde liegt, ist die kurzzeitig erhöhte Durchlässigkeit der Dentinkanälchen. Sie tritt bei vielen auf, beginnt meist während oder kurz nach der Anwendung und klingt in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst ab.
Vorbeugen lässt sich mit fluorid- oder kaliumnitrathaltigen Präparaten, die wir vor und nach der Behandlung einsetzen, sowie mit angepassten Tragezeiten beim Home-Bleaching. Hält die Empfindlichkeit über zwei Wochen an oder treten Schmerzen ohne Reiz auf, sollten Sie sich melden. In den ersten beiden Tagen ist der Zahn zudem aufnahmefähiger für Farbstoffe, weshalb wir empfehlen, in dieser Zeit auf Kaffee, Tee, Rotwein und stark färbende Speisen zu verzichten.
Wie lange das Ergebnis sichtbar bleibt, hängt weniger vom Verfahren ab als von den Gewohnheiten danach, und was den Unterschied macht, sind färbende Getränke und Nikotin. Bei zurückhaltendem Konsum und guter Mundhygiene hält die Aufhellung in der Regel über ein bis mehrere Jahre, bei starkem Kaffee- oder Nikotinkonsum deutlich kürzer.
Wer eine individuelle Schiene aus dem Home-Bleaching aufbewahrt, kann später mit wenigen Anwendungen nachhellen, ohne dass eine neue Schiene nötig wird. Sinnvoll ist außerdem, die regelmäßige professionelle Zahnreinigung beizubehalten, weil sie äußere Verfärbungen entfernt, bevor sie sich festsetzen. Nicht sinnvoll ist dauerhaftes Bleachen in kurzen Abständen. Wir legen die Intervalle deshalb gemeinsam fest und dokumentieren den Ausgangston, damit die Veränderung nachvollziehbar bleibt.
Es gibt Konstellationen, in denen wir von einer Aufhellung abraten. Nicht behandelt werden Kinder und Jugendliche vor Abschluss des Zahnwachstums, weil die Pulpakammer dann noch groß und der Schmelz weniger ausgereift ist. In Schwangerschaft und Stillzeit verzichten wir ebenfalls, weil belastbare Daten fehlen.
Ebenfalls ungeeignet ist ein Bleaching bei unbehandelter Karies, undichten Randbereichen, freiliegenden Zahnhälsen mit deutlicher Empfindlichkeit, ausgeprägter Erosion und bei unbehandelter Zahnfleischentzündung. Bei stark ungleichmäßigen inneren Verfärbungen, etwa nach bestimmten Medikamenten in der Zahnbildungsphase, ist das Ergebnis begrenzt vorhersagbar, und wir sagen das vorher. In solchen Fällen besprechen wir andere Wege, ohne ein Ergebnis in Aussicht zu stellen, das sich nicht halten lässt.
Eine Zahnaufhellung ist eine rein ästhetisch motivierte Leistung, und was daraus folgt, ist eindeutig: Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nicht. Auch private Tarife und Zusatzversicherungen übernehmen ästhetische Leistungen sehr unterschiedlich, weshalb eine Anfrage vorab sinnvoll ist.
Der Aufwand unterscheidet sich je nach Weg: Ein In-Office-Bleaching bindet Behandlungszeit in der Praxis, beim Home-Bleaching kommen die individuell gefertigten Schienen hinzu, und die Behandlung eines einzelnen abgestorbenen Zahns von innen ist ein eigenes Verfahren über mehrere Sitzungen. Die Kosten richten sich nach BEMA für gesetzlich Versicherte und der Gebührenordnung GOZ für privat berechnete Anteile. Den exakten Eigenanteil und einen eventuellen Kassenzuschuss kalkulieren wir vor der Behandlung gemeinsam in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan.
Dieser Beitrag ersetzt keine zahnärztliche Beratung. Ob die hier beschriebene Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist und welcher Behandlungsweg zu Ihrer individuellen Situation passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen anhand des Befunds in einem persönlichen Termin in der Hildesheimer Straße 25 in Hannover-Südstadt.
Bei fachgerechter Anwendung wird keine Zahnsubstanz abgetragen, denn das Peroxid spaltet nur Farbstoffe auf. Voraussetzung ist ein vorher erhobener Befund ohne Karies, undichte Ränder oder freiliegende Zahnhälse. Schädlich sind dagegen abrasive Produkte mit Aktivkohle, die die oberste Schmelzschicht abtragen.
Nein. Bleaching wirkt ausschließlich auf natürliche Zahnsubstanz, weil in Komposit, Keramik und Metallkeramik keine Farbstoffe eingelagert sind, die sich aufspalten ließen. Sichtbare Restaurationen bleiben auf ihrem Ton und fallen danach auf. Deshalb hellen wir auf, bevor eine ästhetische Versorgung geplant wird.
Was die Dauer bestimmt, sind die Gewohnheiten danach. Bei zurückhaltendem Konsum von Kaffee, Tee, Rotwein und Nikotin und guter Mundhygiene hält die Aufhellung in der Regel über ein bis mehrere Jahre. Wer die individuelle Schiene aufbewahrt, kann später mit wenigen Anwendungen nachhellen.
Weil die Dentinkanälchen kurzzeitig durchlässiger sind. Diese Empfindlichkeit auf Kälte tritt häufig auf und klingt in der Regel innerhalb weniger Tage ab. Vorbeugen lässt sich mit fluorid- oder kaliumnitrathaltigen Präparaten. Hält sie über zwei Wochen an oder schmerzt der Zahn ohne Reiz, melden Sie sich bitte.
Sie unterliegen einer gesetzlichen Begrenzung des wirksamen Anteils und wirken deshalb vor allem auf äußere Verfärbungen, ähnlich wie eine gründliche Reinigung. Eingelagerte Farbstoffe im Dentin erreichen sie kaum. Konfektionierte Schienen sitzen zudem selten dicht, sodass Gel auf das Zahnfleisch gelangen kann.
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